Ein Vortrag bei den Landfrauen Ribbesbüttel
Am 09.04.2025 waren Frau Baderschneider und Frau Middendorf (ehrenamtliche Begleiterin) bei den Landfrauen Ribbesbüttel eingeladen, die Hospizarbeit im Landkreis Gifhorn vorzustellen. Die Landfrauen in Ribbesbüttel sind ein kleiner Verein mit 70 Mitgliedern, von denen 30 bei der Veranstaltung anwesend waren.
Der Vortrag beinhaltete einen Überblick über die komplette Versorgung in der Hospizarbeit im Landkreis Gifhorn, bestehend aus unserem Verein, dem Palliativnetz Gifhorn e.V. und dem Hospizhaus Gifhorn. Es gab dazu viele interessierte Nachfragen.
Während einer Pause wurden Quarkkartoffeln von gespendeten Kartoffeln und mit selbstgemachtem Quark serviert – sehr lecker. Die im Vorfeld gesammelte Spende in Höhe von 100 € für unseren Verein wurde uns zum Abschluss der Veranstaltung übergeben.
Dafür möchten wir uns von ganzem Herzen bedanken.
Ein geselliges Beisammensein
Am Samstag haben sich 26 ehrenamtlich Begleitende zu einem gemütlichen Frühstück im Seminarraum des Hospizhauses Gifhorn getroffen. Am Büfett wurden leckere Sachen aufgetischt, es wurde viel geredet und gut gegessen.
Einige konnten aus Zeitgründen leider nicht teilnehmen, aber vielleicht passt es beim nächsten Frühstück. Eine Wiederholung wurde ausdrücklich gewünscht.
Von der Vormundschaft zur gesetzlichen Betreuung
Am 27.03.2025 sind 14 Ehrenamtliche in die Räume der Hospizarbeit gekommen, um sich den Vortrag von Frau Probst vom Gifhorner Betreuungsverein anzuhören. Der Gifhorner Betreuungsverein e.V., der seinen Sitz am Steinweg 4 hat, übernimmt nicht nur die Betreuung betroffener Menschen, sondern bietet auch Weiterbildungen, Veranstaltungen, Rat und Hilfe – die sog. Querschnittsarbeit.
So war das Thema des Abends: Von der Vormundschaft zur gesetzlichen Betreuung.
Wir haben viel erfahren von den vielfältigen Aufgaben der Betreuer und welche Schwierigkeiten und Hürden zu bewältigen sind. Schutz für die Betreuten soll da gegeben werden, wo sie erforderlich ist. Dabei wird auf die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens geachtet, denn das Ziel der Betreuung bleibt die Rehabilitation.
Bei dem geschichtlichen Abriss der entsprechenden Gesetze haben wir gehört, dass eine Entmündigung von Volljährigen erst mit dem neuen Gesetz vom 1.1.1992 abgeschafft wurde. Seitdem kann nur noch für minderjährige Kinder bei Bedarf ein Vormund bestellt werden. Für Volljährige gibt es die Betreuung, wenn ein Betreuungsgericht diese Hilfe angeordnet hat.
Genaueres und Ausführlicheres ist jederzeit beim Gifhorner Betreuungsverein zu erfahren.
Fotos und Text: Regine Pfeiff (ehrenamtliche Begleiterin)
Gut zu wissen
Eine kurze Aufstellung, wo man Hilfe und Unterstützung finden kann.
Palliativ-Netz Gifhorn e.V.
- Ambulante Palliativpflegerische Betreuung
Eine fortschreitende Erkrankung erfordert oft eine intensive und spezielle Pflege. Die Fachpflegekräfte in der Palliativarbeit sind eigens ausgebildet und besitzen spezielle Kenntnisse, um auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen sterbender Menschen angemessen eingehen zu können.
- Ambulante Palliativmedizinische Betreuung
Das Ziel der ärztlichen Betreuung liegt darin, durch den Einsatz hochwirksamer Medikamente Schmerzen und andere krankheitsbedingte Symptome so weit wie möglich zu lindern und damit die Lebensqualität bis zum Schluss zu erhalten.
Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über das Palliativ-Netz Gifhorn e.V.. Eine Anmeldung zur SAPV durch den Hausarzt ist hierbei Voraussetzung.
SAPV = Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
AMBULANTE HOSPIZARBEIT GIFHORN e.V.
- Ambulante psychosoziale Betreuung
Damit ist die umfassende emotionale Unterstützung des sterbenden Menschen und seiner An- und Zugehörigen gemeint. Alle ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter in der ambulanten Hospizarbeit haben stets den ganzen Menschen im Blick und stehen beim Erleben und Verarbeiten der Gefühle zur Seite, die in Zusammenhang mit der Erkrankung und dem bevorstehenden Tod auftauchen. Eine Anmeldung zur SAPV ist nicht erforderlich.
Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über den Verein.
Hospizhaus Gifhorn
- Stationäre palliative und psychosoziale Betreuung
Das stationäre Hospiz richtet sich an Menschen, deren ambulante Versorgung zu Hause aufgrund einer unheilbaren Erkrankung auch mit externer Unterstützung (z.B. Hausarzt, Pflegedienst, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst) nicht mehr gewährleistet werden kann. Es steht allen Menschen unabhängig von Nationalität, Religion oder Vermögenssituation offen. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer fortschreitenden Erkrankung leidet, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist.
Bei Bedarf - Kontaktaufnahme über das Hospizhaus. Eine ärztliche Verordnung muss vorliegen.
Sprechstunden im Helios Klinikum Gifhorn
Seit knapp einem Jahr bieten wir Sprechstunden im Gifhorner Helios Klinikum an. Jeden Donnerstag von 13:30 bis15:00 Uhr stehen ehrenamtlich Begleitende unseres Vereins auf der Palliativstation 2.4 - Zimmer 7 - bereit, um Familienangehörigen Fragen zu beantworten und über Unterstützungen, mögliche Begleitungen usw. zu informieren.
Wird der Wunsch geäußert, ein Gespräch gemeinsam mit dem Schwersterkrankten zu führen, gehen sie auch mit in das Krankenzimmer, um dort Fragen zu klären.
So können schon während des Krankenhausaufenthaltes wichtige Fragen für die Zeit danach geklärt werden.